Tag 2

Tag 2 in Gomel

Ausgeschlafen ging es heute in den Tag. Der Blick aus dem Fenster zeigte irgendetwas zwischen Regen und Schnee. Sieht ungemütlich aus – fühlt sich auch so an! Trotzdem soll es ein schöner Tag werden sagen die Prognosen!

Nach dem Frühstück wurde erstmal telefoniert um alle Dinge übergeben zu können, die man so mitgebracht hat. Einige Treffen in der Woche mussten geplant werden. Um kurz vor zwölf Treffen mit unseren Dolmetschern Jenny und Andrei zum Treffen mit unseren Partnern hier vor Ort, Viktoriya Yakuleva von „White Dove over Chernobyl“ und Liena Fedarchuk, die für uns die gesamte Kommunikation erledigt.

Das erste Treffen mit unseren Partnern haben wir im Restaurant „Provence“ geplant. Dieses liegt direkt am Fluss Sosch, einen Nebenfluss des Dnjepr. Französische Küche mitten in Belarus. An der Stelle muss man mal deutlich betonen, dass sich hier in den letzten Jahren die Restaurantlandschaft und die Vielfalt der Küche sehr gut entwickelt hat! Die gebotene Vielfalt ist inzwischen beeindruckend!

Der verspielt eingerichtete Innenraum des Restaurants in der 1. Etage ist mit echtem Vogelgezwitscher, direktem Blick auf den Fluss und die Möglichkeit draußen zu sitzen eine beeindruckende Kombination, die diesen Ort zu etwas Besonderem macht.

Bei etwa zwei Grad Außentemperatur fiel unsere Entscheidung allerdings zugunsten des Innenraums. Das gute Essen und ein Glas Wein versetzten uns in einen Zustand der uns für den Mittagsschlaf mehr als bereit machte. Leider viel dieser aus.

Inzwischen hatte sich die positive Prognose erfüllt. Die Sonne kam raus und lies es draußen frühlingshaft aussehen. Dies bestätigte sich allerdings nur visuell! Gefühlt war es immer noch genauso kalt wie vorher.

Im anschließenden Meeting im Hotel „Zamkovij“ haben wir alle Dinge besprochen, die in dieser Woche gemacht bzw. geklärt werden müssen. Die Vorbereitung des Hilfstransportes im nächsten Monat, die Besichtigung des Hauses in Tereshkovichi und viele weitere Fragen zu unserem größten Projekt wurden geklärt bzw. diskutiert. Auch Visumfragen, aktueller Stand bei Privatpaketaktionen und der Rückblick auf den vergangenen Transport waren Themen, die in entspannter Atmosphäre im Hotel besprochen wurden.

Gegen 17 Uhr war Feierabend. Viele Informationen waren ausgetauscht und der Kopf qualmte schon etwas. Für einen Sonntag sollte das reichen.

Abends stand noch mal eines unserer Lieblingsrestaurants auf der Agenda. Das „Staraja Wremja“ (Alte Zeiten) ist im sowjetischen Stiel eingerichtet. Alle Bedienungen tragen alte Uniformen bzw. typische historische Kleidung. Die Theke in Form einer Straßenbahn begeistert genauso wie die künstlerischen Einlagen des Personals beim Einschenken von Getränken. Ebenfalls ein wirklich empfehlenswertes Lokal. Wir mögen es sehr.

Ein Treffen mit unserer inzwischen langjährigen Freundin Nastja Schabaltas, einer sehr talentierten Malerin aus Gomel stand auf dem Programm.
Nastja, die in Gomel und Belarus lange nicht mehr unbekannt ist, wurde von einigen Mitreisenden vor einigen Jahren unterstützt, damit sie ihr Kunststudium beenden konnte. Im letzten Jahr hat sie dieses mit Auszeichnung bestanden! Wir sind stolz auf sie und freuen uns mit ihr, dass sie in diesem Jahr bereits mehrere Ausstellungen in Gomel aber auch in der Hauptstadt Minsk durchführen konnte.

Das Ende von Tag zwei wurde gegen 22 Uhr eingeläutet. Es ging mit dem Taxi zurück zum Hotel. Morgen steht ein „Vor-Ort-Termin“ bei unserem Haus in Tereshkovichi auf dem Programm, außerdem der Besuch beim Bürgermeister von Gomel Region. Das ist die zuständige Behörde für unser Bauvorhaben. Wir freuen uns auf einen neuen Tag mit guten Ergebnissen.

Tag 1

Tag 1 der Reise nach Gomel

Frühlingsanfang hat doch was mit gutem Wetter zu tun, oder ? So sah es am 21.03.2015 morgens um sechs Uhr aber nicht aus. Bei ungemütlichem Wetter startet unsere Gomelreise von Schüttorf über Hengelo, Amsterdam Shiphol, Minsk nach Gomel.

Was soll man schreiben von einem Tag, an dem man nur unterwegs ist ? das haben wir uns vorher gedacht ! Belarus hält genügend Geschichten bereit, die es wert sind erzählt zu werden.

Also lassen wir mal die Zugfahrt und den Flug weg und fangen bei der Ankunft in Minsk an. Das große Schild „Welcome to Belarus“ über dem Eingang am Flughafen hat uns wie ein Händeschütteln begrüßt. Danach kam wie erwartet die Ernüchterung. Nach dem Kauf der benötigten Versicherung (Acht Tage für acht Euro) stießen wir auf die belarussische Realität. Von den etwa zwanzig Schaltern für die Passkontrolle waren gerade mal sechs geöffnet und das, obwohl gerade mehrere Maschinen angekommen waren. Die intensive Prüfung der Pässe und Visa führt zu Wartezeiten, die immer wieder gewöhnungsbedürftig sind. „Welcome to Belarus“ !

 

Gepäck kommt passend auf Band drei, der Zoll bittet freundlich die Koffer zum durchleuchten zu geben und fragt noch nach dem mitgebrachten Geld. Trotzdem hat man das Gefühl, das es nicht wirklich interessiert, wie viel man dabei hat, denn die Währung wurde nicht abgefragt ! Was sage ich denn wenn ich tausend Euro und eine Million weißrussische Rubel in der Tasche habe? Unter zwei Millionen ?

In freudiger Erwartung unsere beiden Dolmetscher und guten Freunde Jenny und Andrei zu sehen gehen wir durch die Tür und siehe da … sie warten auf uns ! Die freudige Begrüßung wird unterbrochen durch ein „Wir haben noch drei Minuten sonst gibt es eine große Strafe!“. Was damit gemeint war sollten wir kurze Zeit später merken ! Rein ins Auto, losfahren und anstatt die Ausfahrt zu nehmen die Straße zum Terminal genommen ! Also einmal vor dem Flughafen eine Ehrenrunde gedreht. Das gab zumindest die Möglichkeit, noch kurz ein Foto vom Terminal zu machen, an der Ausfahrt merkten wir dann aber, dass diese Ehrenrunde uns geschlagene einhundert tausend Rubel (etwa 6,50 €) kostet. Und das für 25 Sekunden Zeitüberschreitung. Da freut man sich, das die zwanzig Minuten vorher kostenfrei sind !

Nach diesem „Welcome to Belarus“ machten wir uns auf den Weg nach Gomel. Etwa 300 Kilometer, viel Autobahn ! Seit neuestem darf man sogar 120 km/h fahren. Die Frage, warum wir für diese Strecke trotzdem immer mindestens fünf Stunden brauchen wird uns wohl nie jemand beantworten können !

Angekommen sind wir dann um 22:15 Uhr im Hotel. Es ist ein schön, wieder hier zu sein. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und schöne Woche !

Reisetagebuch März 2015

Der März ist immer der Monat, in dem wir unsere erste Reise im Jahr nach Gomel planen. Passend zum Frühlingsanfang am 21.03.2015 brechen in diesem Jahr Johan Schmits und Thomas Küpker auf, um die laufenden Projekte zu besprechen, Institutionen zu besuchen und die Aufgaben des Vereins voranzubringen.

In diesem Jahr haben wir uns vorgenommen, jeden Tag etwas von der Reise zu berichten. Ob wir das halten können wissen wir noch nicht, da wir nicht überall wo wir sind Internetverbindung haben. Wir versuchen aber unser Bestes und liefern sonst die Artikel am nächsten Tag nach.

Viel Spaß beim „teilhaben“ an unserer Reise und gebt uns mal eine Rückmeldung, was Ihr davon halltet !

Hilfe von der Fundgrube …

Gute Hilfe seit vielen Jahren bekommen wir von Erika Bookholt von der Fundgrube in Meppen.  Frau Bookholt stellt uns regelmäßig die aussortierten Kleidungsstücke aus ihrem Second Hand Shop, der Fundgrube in Meppen, zur Verfügung.  Sie meldet sich bei uns, wir holen dieKleidung ab, dann wird die Ware verpackt und mit dem nächsten Transport auf die Reise nach Belarus geschickt

So auch am letzten Freitag, wo wir mal wieder etwa sechzig Säcke mit Kleidungsstücken abholen konnten. Dies entspricht in etwa ein bis eineinhalb Paletten oder auch einer dreiviertel Tonne an Kleidungsstücken.

Die nächste Abholung wird voraussichtlich schon Mitte April erfolgen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Bookholt für Ihre Hilfsbereitschaft. Wir freuen uns schon auf das nächste Treffen mit ihr.

 

Vorbereitungen Hilfstransport

Ein paar Stunden trockenes Wetter und ein dutzend Paar „helfende Hände“ waren notwendig, um die weiteren Vorbereitungen für den bald anstehenden Hilfstransport zu treffen.

Am 10.03.2015 trafen sich einige Aktive um die bereits gepackten Textilien aus dem Keller auf Paletten zu bringen und einzulagern. Zusätzlich zur Palettierung der Hilfsgüter wurden bereits eingelagerte Paletten wieder aus den Regalen geholt und die einzelnen Kartons gewogen um die genauen Gewichte und die Art der Hilfsgüter zu dokumentieren.

Insgesamt wurden innerhalb von zweieinhalb Stunden etwa 8 Paletten Hilfsgüter mit etwa vier Tonnen Gewicht aus dem Keller geholt, aufgeladen, transportiert und wieder abgeladen. Anschließend nach definiertem Schema auf Einwegpaletten gebracht, mit Folie gestretcht und eingelagert.

Seit einiger Zeit wird von uns jeder einzelne Karton bereits nach dem Packen gewogen, mit dem Gewicht versehen und einer Palette zugeordnet. Dies macht eine schnelle und genaue Erstellung der Ladeliste am Verladetag möglich. Außerdem sollen die Abweichungen insgesamt und bei den einzelnen Listenpositionen so niedrig wie möglich sein.

Der nächste Hilfstransport wird am 09. April 2015 geladen und macht sich nach Erstellung der Zollpapiere direkt am nächsten Morgen auf den Weg nach Gomel in Weißrussland.

Wir danken an dieser Stelle allen Helfern und Unterstützern, die diese Hilfeleistung für uns erst möglich machen!

 

Projekt „LISA“

Hilfeleistung für sehr bedürftige Familien ist die Hauptarbeit, mit der sich unsere Partnerorganisation „White Dove over Chernobyl“ beschäftigt.  Wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern diese Hilfe ausbauen und auf eine breite Basis stellen.

Im Juni 2014 haben wir erstmals einige Familien besucht, die von unseren Partnern in Gomel betreut werden. Hierbei haben wir Einzelschicksale gesehen, die uns tief bewegt haben. Wir haben anschließend zusammen diskutiert, wie wir die Hilfe für diese Familien vertiefen bzw. ausweiten können.

LISA

In ärmlichen Verhältnissen in Wohnblocks wie diesen leben viele der unterstützten Familien

Entstanden ist daraus das Projekt „LISA“. Der Name Lisa ist der Name des Mädchens, welches wir in der ersten besuchten Familie getroffen haben.

Da wir als Organisation nicht in der Lage sind, allen 200 betreuten  Familien finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, haben wir uns vorgenommen Patenschaften zwischen deutschen und bedürftigen belarussischen Familien aufzubauen. Wir als Organisation stellen den Kontakt her, fördern die Kommunikation zwischen den Familien und sorgen für die Übergabe der finanziellen Unterstützung an die jeweiligen Familien.

Wir sind mit diesem Projekt im Dezember 2014 erstmals an die Öffentlichkeit gegangen und konnten inzwischen schon einige Patenschaften vermitteln. Wir haben aber noch viel vor und sind auf viele Unterstützer angewiesen.

Falls Du Interesse hast, mit uns gemeinsam eine Familie zu unterstützen, melde Dich bitte bei uns unter einer der im Impressum genannten Nummern.

Hilfstransport 2015

Nachdem die Verteilung und Bearbeitung des letzten Transportes aus dem Oktober letzten Jahres vor Ort in Gomel abgeschlossen ist, ist nun der Termin für unseren nächsten Hilfstransport festgelegt. Die Beladung des LKW erfolgt am 09.04.2015. Am 10.04.2015 soll der LKW dann in Richtung Gomel starten. Wir werden wieder etliche Tonnen an Kleidung, Bettwäsche und anderen Textilien schicken. Aber auch etwa 100 Rollatoren und 20 Rollstühle werden den Weg nach Gomel antreten. Eine besondere Herausforderung sind wieder einmal Krankenhausbetten. Diese machen es erfoderlich, die Kartons einzeln auf den LKW zu packen, um den Platz individuell auszunutzen.

Handarbeit bei der Entladung des letzten Transportes in Gomel

Als Vorarbeit werden am 07.März die gepackten Hilfsgüter palettiert und eingelagert.
Die Gewichte und Inhalte werden akribisch festgehalten und stehen damit für die Erstellung der Ladelisten am Ladetag zur Verfügung.

Für uns fährt wieder die Spedition Focko Lüpsen & Sohn aus Filsum. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung mit dem Transport von Hilfsgütern nach Weißrussland ist diese Spedition für uns die erste Wahl.
Falls jemand Interesse hat mitzuarbeiten, kann er sich gerne bei uns melden! helfende Hände werden immer gesucht!

Die Idee

Die Situation von jungen Menschen mit Behinderung in ehemals kommunistischen Staaten ist besonders schwierig. Als Kinder leben sie in Kinderheimen und sobald sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, werden Sie teilweise zusammen mit alten Menschen in Altenheime untergebracht. Eine Förderung dieser Menschen erfolgt nicht, geschweige denn, dass eine Schulausbildung angeboten wird. Diese Menschen sind oft nicht in der Lage einfachste Entscheidungen zu treffen, obwohl sie teilweise geistig ohne weiteres das Potential zu weit mehr hätten und auch haben.

Ziel unseres Vereins ist die Heranführung von diesen Menschen an ein normales Leben in der Gesellschaft. Hierzu ist in den vergangenen Jahren u.a. das Behindertenheim Vasilievka in der Nähe von Gomel behindertengerecht ausgestattet worden. Weiterhin wurde durch irische Spendengelder ein Haus inmitten eines normalen weißrussischen Dorfes errichtet, wo die jungen Menschen mit Behinderung auf ein selbstständiges Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden. Hier werden Sie in einer 24 Stunden Betreuung gefördert und sie lernen die Dinge, die sie für das Leben in der Gesellschaft benötigen. Der Name ‚Chance auf Leben‘ wurde ganz bewusst gewählt um zu zeigen, dass es uns darum geht, Menschen eine Chance auf ein normales Leben zu geben, die ansonsten diese Chance nicht gehabt hätten.

Die Finanzierung dieser Institutionen ist inzwischen durch das Staatsbudget weitgehend sichergestellt. Die Hilfeleistung unsererseits beschränkt sich deshalb auf die Dinge, die benötigt werden, für die aber keine finanziellen Mittel im Budget vorgesehen sind. Im Gegenzug haben wir die Hilfe über Hilfstransporte ausgeweitet und helfen somit vielen Familien und Institutionen direkt und unkompliziert mit Kleidung, Rollstühlen, Krankenhausbetten und vielen weiteren benötigten Hilfsgütern.

Impressum

Chance auf Leben e.V.

Der Verein hat seinen Sitz in Salzbergen und ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter der Registernummer VR 200441.
Der Verein ‚Chance auf Leben e.V.‘ ist mit Schreiben des Finanzamtes Lingen / Ems vom 12.06.2013 als ausschließlich mildtätigen Zwecken dienend im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.

Vorsitzender:
Thomas Küpker
Am Werkshorn 13
48465 Schüttorf
Telefon: +49/5923/71155
Email: thomas.kuepker@cal-salzbergen.de

Stellv. Vorsitzender:
Johan Schmits
Saterslostraat 8
7561 PB Deurningen
Telefon: +31/74/2780474
Email: johan.schmits@cal-salzbergen.de

Kassierer:
Thomas Merting
Meisenweg 20
48499 Salzbergen
Telefon: +49/5976/697378
Email: thomas.merting@cal-salzbergen.de

Schriftführerin:
Nastassia Küpker
Am Werkshorn 13
48465 Schüttorf
Telefon: +49/5923/71155
Email: nastassia.kuepker@cal-salzbergen.de

Beisitzer:

Alexander Stiben, Elsterweg 5a, 48488 Emsbüren
Wolfgang Huesken, Lohner Str. 35a, 49808 Lingen/Ems
Egbert Kolkman, Striepe 4, 49847 Wielen

Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Es erfolgt deshalb nach § 2 Nr. 3 Absatz e) der Satzung grundsätzlich keinerlei Vergütung der Vorstandsmitglieder.

DE / Steuernummer:                               61/271/00341

NL / RSIN:                                                      8256.01.460

Unsere Satzung

Weiter unten findet Ihr den Wortlaut unserer Vereinssatzung. Die fett gedruckten Sätze markieren die Änderungen der letzten Satzungsänderung vom 19.02.2015.

Wenn jemand Fragen hat zu der Satzung oder Interesse hat, wie sich unsere Einnahmen und Ausgaben zusammensetzen und welche Projekte wir in welcher Höhe unterstützen, dann sind wir gerne bereit unsere Jahresabschlüsse vorzulegen und Fragen dazu ausführlich zu beantworten.

Ebenfalls ist unsere Mitgliederversammlung offen für alle Interessenten. Es wird lediglich um eine kurze Anmeldung gebeten, damit die Räumlichkeiten geplant werden können. Hier wird jährlich der aktuelle Jahresabschluss ausführlich vorgestellt.

Die aktuelle Fassung der Satzung kann auch unter folgenden Link als PDF-Datei herunter geladen werden:

Aktuelle Satzung als PDF

Nun aber zum Wortlaut der Satzung:

Satzung des Vereins „Chance auf Leben“

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Wirkungsbereich

§1 Nr. 1

Der Verein führt den Namen „Chance auf Leben“.

Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter VR 200441 eingetragen.

§1 Nr. 2

Der Verein hat seinen Sitz in 48499 Salzbergen und wurde am 02.12.2008  errichtet.

§1 Nr. 3

Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

§1 Nr. 4

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§1 Nr. 5

 Der Verein ist in Deutschland und den Niederlanden, insbesondere im deutsch – niederländischen Grenzgebiet (Euregio-Gebiet) mit der Zielsetzung tätig, humanitäre Hilfe entsprechend des Satzungszwecks durchzuführen.

§2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, Menschen – insbesondere behinderten und kranken Menschen – aus den Gebieten in der Republik Belarus, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nuklearkatastrophe im Kernkraftwerk bei Tschernobyl im Jahre 1986 in Not geraten sind, Hilfe zu leisten.

§2 Nr. 1

 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

 a) Unterstützung von Projekten in Form von Sach- oder Geldspenden in Kinderheimen, Behindertenheimen und Altenheimen.

b) Unterstützung von Projekten in Form von Sach- oder Geldspenden für Einrichtungen zur Vorbereitung von Menschen mit Behinderung auf die Rückführung in die Gesellschaft.

c) Unterstützung der Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft.

d) Unterstützung von Hospizvereinen in Form von Sach- oder Geldspenden. Förderung konkreter Projekte.

e) Bereitstellung von Hilfsgütern jeglicher Art und Umfang

f) geeignete Maßnahmen, um die Öffentlichkeit über die bedrohlichen Lebenssituationen in den betroffenen Gebieten, insbesondere der Lebenssituationen der Behinderten in diesem Gebiet zu informieren,

g) Hilfe zur Selbsthilfe.

 §2 Nr. 2

Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird der Verein insbesondere :

a) Geld- und Sachspenden sammeln,

b) diese sorgsam verwalten, ausschließlich für die Zwecke des Vereins verwenden und in Rahmen festgelegter Förderziele verteilen,

c) bei Bedarf die Öffentlichkeit über die Verwendung der Gelder und Spenden informieren,

d) notwendige Maßnahmen für die Erreichung des Vereinszwecks durchzuführen.

 §2 Nr. 3

 Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit

a) Auf der Grundlage humanitärer, sozialer und ökologischer Interessen verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

b) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

d) Es darf keine Person, durch Ausgaben die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

e) Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

§3 Mitglieder

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den

schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.

§4 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a) mit dem Tod des Mitglieds,

b) durch freiwilligen Austritt.

c) durch Streichung von der Mitgliederliste.

d) durch Ausschluss aus dem Verein.

e) bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er gilt sofort. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Vereinsjahr erfolgt nicht.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

§5 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 §6 Organe des Vereins

 a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

§7 Der Vorstand

 Der Vorstand i. S. d. §26 BGB besteht aus:

a) dem 1. Vorsitzenden

b) dem 2. Vorsitzenden

c) dem Schriftführer

d) dem Kassenwart

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können zusätzliche Beisitzer in den Vorstand gewählt werden. Die Anzahl der Beisitzer sollte ungerade sein. Der Vorstand kann die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes durch Erstellung einer Geschäftsordnung regeln.

Die Vorstandsämter sollten möglichst mit Mitgliedern aus den Niederlanden und Deutschland gemischt besetzt sein.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des

Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Um eine Kontinuität in der Vorstandsarbeit zu gewährleisten wird bei der erstmaligen Wahl in der Gründungsversammlung der 2. Vorsitzende und der Schriftführer für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl der neuen Vorstandsmitglieder im Amt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

§8 Beschlussfassung des Vorstands

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.

Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.

Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.

 §9 Die Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.

b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.

c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.

d) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

e) Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§10 Die Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

§11 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.

Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer.

Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschließt die Mitgliederversammlung.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.

Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.

 §12 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.

§13 Außerordentliche Mitgliederversammlungen

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 9,10, 11 und 12 entsprechend.

§14 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

§14 Nr. 1

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 11 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

§14 Nr. 2

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft „Tschernobylhilfe“ in der ev. luth. Landeskirche Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer, die es unmittelbar und ausschließlich für ihre laut Satzung anerkannten gemeinnützigen Zwecke zu verwenden hat,

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 02.12.2008 verabschiedet und wurde in der Mitgliederversammlung am 19.02.2015 in den Paragraphen:

  • 1 Nr.5
  • 2 Nr.1
  • 4
  • 7

 angepasst.