Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Aufgrund des nicht unerheblichen Aufwands zur Erstellung und Versendung von Spendenquittungen und den damit verbundenen Kosten haben wir uns nach Rücksprache mit unserem Steuerberater entschlossen für Mitgliedsbeiträge und Spenden kleiner 200,- Euro den vereinfachten Zuwendungsnachweis anzubieten.

In diesem vereinfachten Zuwendungsnachweis sind alle Informationen enthalten, die das Finanzamt zur Prüfung des Steuerabzugs benötigt. Zusammen mit dem Überweisungsbeleg hat dieses Dokument die gleiche Funktion wie eine individuell ausgestellte Spendenquittung (Zuwendungsnachweis). Das Dokument kannst Du hier:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

bekommen. Gerne senden wir Dir auch eine gedruckte Version zu. Falls jemand aus irgendwelchen Gründen für Beträge unter 200,- Euro doch eine Spendenquittung benötigt, dann reicht eine kurze Nachricht an den Vorstand aus. Für Spenden über 200,- Euro werden weiterhin wie gewohnt am Ende jedes Jahres die Spendenquittungen per Brief verschickt.

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